- Vorlegungsgebot
- nприказ трассанта предъявить вексель к акцептованию, приказ индоссанта предъявить вексель к акцептованию
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Vorlegungsgebot — Anordnung des Ausstellers oder Indossanten eines ⇡ Wechsels, dass der Wechsel zur Annahme (⇡ Akzept) vorgelegt werden muss (Art. 22 I WG). Wechsel, die auf eine bestimmte Zeit nach Sicht (⇡ Nachsichtwechsel) lauten, müssen binnen eines Jahres… … Lexikon der Economics
Legislatives Veto — Das legislative Veto ist ein Einspruchsrecht, das der gesetzgebenden Gewalt gegenüber Einzelentscheidungen der ausführenden Gewalt gewährt wird. Es ist in Regierungssystemen relevant, die eine strikte Gewaltenteilung der Staatsorgane bei… … Deutsch Wikipedia
Akzept — 1. Annahme einer ⇡ Anweisung durch den zur Leistung an einen Dritten (Anweisungsempfänger) Angewiesenen. Sie bedarf der Schriftform (§ 784 II BGB). 2. Annahme eines ⇡ gezogenen Wechsels (Tratte) durch den ⇡ Bezogenen (Akzeptanten). a) Erst durch… … Lexikon der Economics
Vorlegungsverbot — Anordnung des Ausstellers eines ⇡ Wechsels, die die Vorlegung zur Annahme (⇡ Akzept) unter bestimmten Bedingungen untersagt (Art. 22 II WG). V. ist nicht möglich bei Domizil , Zahlstellen und Nachsichtwechseln. Zweck des V. ist es, dem Kaufmann… … Lexikon der Economics